Info
Verschwiegenheit:
Als Psychotherapeut in unterliege ich gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheit über die mir in der Therapie anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse. Diese Verschwiegenheit gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartner*innen bzw. Lebensgefährt*innen und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden der Sozialversicherungsträgern. Die Verschwiegenheit gilt über den Abschluss eine Psychotherapie hinaus.
Erstgespräch:
Im Erstgespräch geht es darum Rahmenbedingungen zu klären und Ihren Auftrag zu definieren. Es geht aber auch um den Aufbau unserer professionellen Beziehung, die für das weitere gemeinsame Arbeiten das Wichtigste sein wird. Da mir dieser Aufbau besonders am Herzen liegt, betrachte ich das Erstgespräch als essenziellen Teil einer Therapie. Ich nehme mir eine ganze Einheit Zeit, die ich auch als solche verrechne.
​Absageregelung:
Eine Einheit kann 24 Stunden vor dem Termin problemlos abgesagt werden. Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen erlaube ich mir die ganze Einheit in Rechnung zu stellen.
Kostenzuschuss der Sozialversicherungen:
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Ich bin Wahlpsychotherapeut, die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen (siehe Seite 2).
Erforderlich für die Kostenübernahme ist die Bestätigung durch eine:n Allgemeinmediziner:in oder Fachärzt:in über die durchgeführte ärztliche Untersuchung zwischen der ersten und zweiten Sitzung in meiner Praxis.
Bei weniger als 10 Sitzungen benötigen Sie für die Rückverrechnung nur meine Honorarnote inklusive einer ICD 10 Diagnose (krankheitswertige Störung), die auf der Honorarnote angeführt ist, den Zahlungsbeleg sowie die ärztliche Bestätigung, die zwischen dem ersten und zweiten Termin liegen muss.
VOR der 11. Sitzung benötigten Sie für die weitere Übernahme von Kosten einen bewilligten Antrag von der jeweiligen Sozialversicherung, den ich gerne mit Ihnen gemeinsam im Rahmen unserer Sitzung ausfülle. Dann ist eine Rückverrechnung auch über die ersten 10 Sitzungen hinaus möglich.
Bei geplant mehr als 10 Einheiten bitte die Honorarnoten überweisen und dann an die Krankenkasse VOR dem 10. Termin folgendes Einsenden:
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Honorarnote und Zahlungsbeleg
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Bestätigung der ärztlichen Untersuchung
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Antrag auf Kostenzuschuss
Die Krankenkasse sendet Ihnen dann den Antrag mit einem Bewilligungsvermerk zurück. Dieses Formular dann bitte wieder mitbringen, damit ich weiß, was genau bewilligt wurde. Ich kopiere das dann, und Sie erhalten es wieder zurück.
Derzeitige Rückvergütungsbeiträge pro Therapieeinheit (Stand 01.01.2024)
ÖGK: Euro 33,70,-
BVAEB: Euro 46,60,-
SVS: Euro 45,-
KFA: Euro 36,-