top of page

Info

Verschwiegenheit: 

 

Als Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision unterliege ich gemäß § 15 des Psychotherapiegesetzes der Verschwiegenheit über die mir in der Therapie anvertrauten oder bekanntgewordenen Geheimnisse. Diese Verschwiegenheit gilt gegenüber allen Dritten einschließlich Ehepartner*innen bzw. Lebensgefährt*innen und auch privaten und öffentlichen Einrichtungen, wie zum Beispiel Behörden der Sozialversicherungsträgern. Die Verschwiegenheit gilt über den Abschluss eine Psychotherapie hinaus. 

 

Erstgespräch:

 

Im Erstgespräch geht es darum Rahmenbedingungen zu klären und Ihren Auftrag zu definieren. Es geht aber auch um den Aufbau unserer professionellen Beziehung, die für das weitere gemeinsame Arbeiten das Wichtigste sein wird. Da mir dieser Aufbau besonders am Herzen liegt, betrachte ich das Erstgespräch als essenziellen Teil einer Therapie. Ich nehme mir eine ganze Einheit Zeit, die ich auch als solche verrechne.

 

Absageregelung:

 

Eine Einheit kann 24 Stunden vor dem Termin problemlos abgesagt werden. Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen erlaube ich mir die ganze Einheit in Rechnung zu stellen. 

 

Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision: 

 

Der Zusatz in Ausbildung unter Supervision bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt meiner Ausbildung zum systemischen Familientherapeuten befinde. Ich bin dazu berechtigt selbstständig zu arbeiten befinde mich aber noch unter Supervision. Ein Kostenzuschuss durch die Krankenkasse ist in meinem Status leider noch nicht möglich.

_MG_9067_2.jpg
bottom of page